Praxis De Moura
Podologie & Kosmetik

Heilmittelverordnung Nr.13 / Privatrezept


Sie haben eine Heilmittelverordnung Nr.13 von Ihrem Arzt erhalten?

Dann sind Sie bei uns richtig!

Im Regelfall sind Sie Diabetiker und benötigen eine podologische Komplexbehandlung.

Bitte vereinbaren Sie bis spätestens 28 Tage nach Ausstellung der Verordnung einen Termin bei uns.




Haben Sie auch ein Privatrezept?

Können Sie auch gerne bei uns einen Termin vereinbaren!


Heilmittelverordnung 13 


Privatrezept



Gerne vereinbaren wir einen Termin mit Ihnen.

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